Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen
Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit,
Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung,
- Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob-
und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung,
- Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung,
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen
Kompetenz und Interaktionsfähigkeit,
- Verbesserung der kognitiven Funktionen,
- Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der
Grundarbeitsfähigkeiten.
Die psychisch-funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder
Gruppenbehandlung verordnet werden. |